Vertragsbedingungen
Für Foto-, Film- und Unternehmensaufträge von Bildschön Fotografie Kühnert.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Alexander Kühnert, Bildschön Fotografie Kühnert, nachfolgend „Fotograf“, und seinen Kunden über Foto-, Film- und damit verbundene Leistungen. Gegenüber Unternehmern gelten abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, verbindliche Terminvereinbarung oder Durchführung der beauftragten Leistung zustande. Leistungsumfang, Termin, Ort, Dauer, Bild-/Filmstil, Anzahl der finalen Dateien, Lieferweg, Vergütung und Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben, Genehmigungen und Einwilligungen rechtzeitig vorliegen. Dies betrifft insbesondere Hausrechte, Dreh- bzw. Fotogenehmigungen, die Einwilligung abgebildeter Personen sowie bei Minderjährigen die Einwilligung der Sorgeberechtigten. Verzögerungen oder Einschränkungen, die aus fehlender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Fotografen.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Die gebuchte Zeit beginnt zum vereinbarten Termin. Verspätungen des Kunden oder seiner Beteiligten verkürzen die verfügbare Aufnahmezeit; eine automatische Verlängerung oder Nachholung besteht nicht. Änderungen des Ablaufs, zusätzliche Motive oder Zusatzleistungen können nur nach Verfügbarkeit berücksichtigt und gesondert vergütet werden.
Bei Outdoor-Terminen entscheiden die Parteien nach den Umständen des Einzelfalls über Durchführung, Verlegung oder eine alternative Location. Bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen nicht vom Fotografen zu vertretenden Umständen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, bemüht sich der Fotograf um einen Ersatztermin oder – insbesondere bei Hochzeiten – nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzperson. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die vereinbarte Vergütung und Zahlungsfristen ergeben sich aus Angebot oder Rechnung. Zusatzkosten, etwa Reise-, Park-, Eintritts-, Übernachtungs-, Material- oder Zusatzbearbeitungskosten, werden berechnet, wenn sie vereinbart oder zur Durchführung erforderlich sind. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
Absagen und Kündigungen sollen in Textform erfolgen. Bei einer Kündigung gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 648 BGB. Der Fotograf kann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.
Wird im Angebot eine pauschalierte Ausfallvergütung vereinbart, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Fotografen bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Bei einer erfolgreichen Umbuchung oder Vergabe des Termins an einen Ersatzkunden werden ersparte bzw. anderweitig erzielte Beträge entsprechend berücksichtigt.
Der Fotograf wählt die zur Übergabe bestimmten Aufnahmen nach eigenem fachlichen Ermessen aus, sofern keine abweichende Auswahlvereinbarung besteht. Die Bild- und Filmbearbeitung erfolgt im vereinbarten beziehungsweise typischen Stil des Fotografen. Rohdateien, unbearbeitete Originaldateien, Projektdateien, Presets und sonstige Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Lieferfristen richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Technisch bedingte Farbabweichungen zwischen verschiedenen Displays, Druckern oder Ausgabemedien stellen keinen Mangel dar. Der Kunde ist für die Sicherung der gelieferten Dateien verantwortlich. Der Fotograf kann Dateien freiwillig für bis zu 12 Monate archivieren; eine dauerhafte Archivierung wird nicht geschuldet.
Der Fotograf bleibt Urheber der erstellten Fotos und Filme. Nutzungsrechte werden – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt. Der Kunde erhält nur die im Angebot, Vertrag oder auf der Rechnung ausdrücklich beschriebenen Nutzungsrechte.
Bei privaten Aufträgen umfasst dies regelmäßig die private, nicht gewerbliche Nutzung. Bei Unternehmensaufträgen müssen Zweck, Medien, Dauer, räumlicher Geltungsbereich, Auflage, Bearbeitungsrecht und gegebenenfalls eine Weitergabe an Agenturen oder verbundene Unternehmen im Angebot oder einer schriftlichen Lizenzvereinbarung geregelt sein. Eine Nutzung außerhalb dieses Umfangs bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen die gelieferten Bilder und Filme nicht in einer Weise bearbeitet, verfremdet, neu zusammengesetzt oder technisch verändert werden, die den Charakter des Werks oder die Aussage abgebildeter Personen wesentlich verändert. Dies umfasst insbesondere die Nutzung generativer KI zur Erzeugung weiterer Bildvarianten oder zur Veränderung von Kleidung, Körperhaltung, Gesichtsausdruck, Hintergrund, Bildinhalt oder sonstigen Bildbestandteilen.
Eine Weitergabe an Dritte, Agenturen, Plattformen, Stock-Datenbanken oder KI-Systeme sowie ein Upload zur Modellschulung, Datenanreicherung oder automatisierten Auswertung ist nur zulässig, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gesetzlich zulässige, technisch notwendige Anpassungen für die vereinbarte Nutzung bleiben unberührt.
Bei Veröffentlichungen durch Unternehmer ist der Fotograf, soweit branchenüblich und technisch möglich, als „Bildschön Fotografie Kühnert / Alexander Kühnert“ zu benennen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde stellt dem Fotografen auf Anfrage Belegexemplare oder digitale Nachweise von Veröffentlichungen zur Verfügung.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, richtet sich nach den jeweils getroffenen Vereinbarungen und Einwilligungen. Eine Nutzung durch den Fotografen zur Eigenwerbung, etwa auf Website, Portfolio, Social Media, Messen oder Wettbewerben, erfolgt nur, wenn hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage oder eine gesonderte Einwilligung besteht. Für Kinder und Jugendliche ist eine Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Der Kunde prüft gelieferte Dateien unverzüglich. Offensichtliche Mängel sollen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform mitgeteilt werden. Bei berechtigten Mängeln hat der Fotograf zunächst das Recht zur Nacherfüllung, soweit diese möglich und zumutbar ist.
Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Soweit ein Verbraucher einen Vertrag ausschließlich per Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließt und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die Informationen auf der Seite Widerrufsbelehrung. Bei Leistungen, die vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollen, ist eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich.
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.